Mediation – schnelle Lösung des Streits
Mediation ist eine alternative Möglichkeit zur Beilegung eines Streits zwischen zwei Parteien oder zur Beilegung eines Streits, der bereits vor einem zuständigen Gericht liegt.
Bei diesem Verfahren unterstützt und leitet der Mediator als Dritter die Parteien dabei, gemeinsam eine Lösung für den Streit zu finden, und die Parteien im Mediationsverfahren sind bei der Darlegung ihrer Ansichten und Vorschläge nicht eingeschränkt. Die Lösung des Streits wird niemandem aufgezwungen, da das Mediationsverfahren freiwillig ist, die Parteien gleichberechtigt sind und der Mediator neutral ist. Das Gericht kann den Parteien auch vorschlagen, ihren Streit durch Mediation beizulegen. Sollte die Mediation keinen Erfolg haben, wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt.
Wenn sich die Parteien im Alleingang einigen, welche Rolle spielt dann der Mediator? Der Mediator vermittelt die Gespräche, bringt die Parteien näher an ihre Positionen und hat die Möglichkeit, mit jeder der Parteien getrennte Gespräche zu führen, wenn die andere Partei zustimmt. Der Mediator ist in der Durchführung von Mediationen geschult und erstellt im Mediationsprozess eine Vergleichsvereinbarung. Die Form der Vergleichsvereinbarung im Mediationsverfahren ist im Gesetz über das Mediationsverfahren vorgeschrieben und der Mediator muss sich an die vorgeschriebene Form halten. Gemäß Artikel 25 des Gesetzes über Mediationsverfahren hat diese Vereinbarung die Kraft eines vollstreckbaren Dokuments. Dies bedeutet, dass die Parteien im Falle der Nichterfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung innerhalb der vereinbarten Frist nach Ablauf der freiwilligen Frist ein Vollstreckungsverfahren vor dem zuständigen Gericht einleiten können. Durch die Mediation können die Parteien schneller einen vollstreckbaren Titel erlangen, mit dem sie ein Vollstreckungsverfahren einleiten können, im Gegensatz zu Gerichtsverfahren, bei denen die Vollstreckung erst nach der Rechtskraft des Gesetzes erfolgt.
Weitere Informationen zur Mediation erhalten die Parteien bei ihrem Anwalt oder direkt beim Verband der Mediatoren von Bosnien und Herzegowina.
Mediation ist eine alternative Möglichkeit zur Beilegung eines Streits zwischen zwei Parteien oder zur Beilegung eines Streits, der bereits vor einem zuständigen Gericht liegt.
Bei diesem Verfahren unterstützt und leitet der Mediator als Dritter die Parteien dabei, gemeinsam eine Lösung für den Streit zu finden, und die Parteien im Mediationsverfahren sind bei der Darlegung ihrer Ansichten und Vorschläge nicht eingeschränkt. Die Lösung des Streits wird niemandem aufgezwungen, da das Mediationsverfahren freiwillig ist, die Parteien gleichberechtigt sind und der Mediator neutral ist. Das Gericht kann den Parteien auch vorschlagen, ihren Streit durch Mediation beizulegen. Sollte die Mediation keinen Erfolg haben, wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt.
Wenn sich die Parteien im Alleingang einigen, welche Rolle spielt dann der Mediator? Der Mediator vermittelt die Gespräche, bringt die Parteien näher an ihre Positionen und hat die Möglichkeit, mit jeder der Parteien getrennte Gespräche zu führen, wenn die andere Partei zustimmt. Der Mediator ist in der Durchführung von Mediationen geschult und erstellt im Mediationsprozess eine Vergleichsvereinbarung. Die Form der Vergleichsvereinbarung im Mediationsverfahren ist im Gesetz über das Mediationsverfahren vorgeschrieben und der Mediator muss sich an die vorgeschriebene Form halten. Gemäß Artikel 25 des Gesetzes über Mediationsverfahren hat diese Vereinbarung die Kraft eines vollstreckbaren Dokuments. Dies bedeutet, dass die Parteien im Falle der Nichterfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung innerhalb der vereinbarten Frist nach Ablauf der freiwilligen Frist ein Vollstreckungsverfahren vor dem zuständigen Gericht einleiten können. Durch die Mediation können die Parteien schneller einen vollstreckbaren Titel erlangen, mit dem sie ein Vollstreckungsverfahren einleiten können, im Gegensatz zu Gerichtsverfahren, bei denen die Vollstreckung erst nach der Rechtskraft des Gesetzes erfolgt.
Weitere Informationen zur Mediation erhalten die Parteien bei ihrem Anwalt oder direkt beim Verband der Mediatoren von Bosnien und Herzegowina.

