Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Von der Entscheidung bis zur Tätigkeitsaufnahme
Ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen gründen, eine d.o.o. eintragen lassen… Ein Gedanke, der für einige zum Ziel wurde, für andere jedoch nur ein Traum blieb. Und während in organisierten Staatssystemen dieses Ziel oder dieser Traum in greifbarer Nähe sein kann – nur einen Klick entfernt –, kann es in FBiH aufgrund gesetzlicher Vorschriften und des Fehlens eines One-Stop-Shop-Systems wie eine unmögliche Mission erscheinen.
Alles beginnt mit der Gründungsakte. Gemäß dem Gesetz über Handelsgesellschaften wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: ZPD) durch einen schriftlichen Vertrag gegründet, der von den Gründern geschlossen wird und dessen Unterschriften gemäß dem Gesetz beglaubigt sind. Wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von nur einem Gründer gegründet wird, ist die Gründungsurkunde der Gründungsbeschluss.
Artikel 306 ZPD verweist auf die Inhalte der Grundakte. Die Gründungsurkunde einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss enthalten: a) Vor- und Nachname sowie Wohn- bzw. Firmenadresse und Sitz des Stifters; b) Firma, Sitz und Tätigkeit des Unternehmens; c) die Höhe des Grundkapitals der Gesellschaft, die Höhe der Geldeinlagen, die Bezeichnung und den Wert der Einlagen in Sachen und Rechte, die Zahl und Höhe der Anteile der Gesellschafter; d) Rechte und Pflichten der Gesellschafter; e) Verfahren für den Fall, dass einer der Gründer seinen Beitrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt oder einer anderen Verpflichtung nicht nachkommt; f) die Höhe der Gründungskosten, d. h. die geschätzte Höhe aller vom Unternehmen gezahlten Kosten; g) Art der Abrechnung der Kosten für die Unternehmensgründung; h) Bestellung von geschäfts- und vertretungsberechtigten Personen und Antrag auf Eintragung der Gründung der Gesellschaft in das Handelsregister; i) Folgen einer gescheiterten Niederlassung; j) eine Sonderregelung, wenn die Gesellschaft für einen bestimmten Zeitraum besteht.
Was genau ist ein Unternehmen? Ein Unternehmen ist der Name, unter dem ein Unternehmen firmiert. Der Name der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Bezeichnung „d.o.o.“ enthalten. . Das Gesetz schreibt verbotene, mögliche und zusätzliche Elemente des Unternehmens vor. Das Gesetz über die Registrierung von Wirtschaftssubjekten sieht vor, dass zwei oder mehr Wirtschaftssubjekte, die die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit ausüben, nicht unter derselben oder einer ähnlichen Firma registriert werden können.
Bevor ein Antrag auf Eintragung in das Register gestellt wird, ermöglicht das Gericht auf Antrag einer Person, die an der Gründung und Eintragung eines Unternehmens interessiert ist, die Ausschließlichkeit des ausgewählten Unternehmens, d. h. des Unternehmens, das das Unternehmen betreibt, zu prüfen beabsichtigt, die Registrierung zu beantragen.
Das Unternehmen darf die Wörter „Bosnien und Herzegowina“ und deren Ableitungen und Abkürzungen sowie den Namen des Kantons, der Stadt und der Gemeinde sowie deren Ableitungen und Abkürzungen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde enthalten. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass das Unternehmen die Worte „Bosnien und Herzegowina“ oder den Namen einer Stadt enthält, es ist jedoch eine vorherige Genehmigung erforderlich.
Möchte der Gründer beispielsweise den Namen „Sarajevo“ im Namen des Unternehmens verwenden, ist es notwendig, sich an die zuständige Stadtverwaltung zu wenden, um eine vorherige Genehmigung einzuholen. Die über den Antrag entscheidende Stadt legt auch die Höhe der für die Namensnutzung zu zahlenden Entschädigung fest.
Die Kanzlei muss in der Amtssprache des Bundes verfasst sein und die Übersetzung in eine Fremdsprache darf nur zusammen mit der Kanzlei in der Amtssprache des Bundes verwendet werden. Das Unternehmen kann Fremdwörter enthalten, die gebräuchlich sind, oder es gibt kein entsprechendes Wort für sie in der Sprache, die in der Föderation offiziell verwendet wird.
Aus alledem kann geschlossen werden, dass der Name des Unternehmens selbst nach den vorgeschriebenen Regeln gewählt bzw. gestaltet werden sollte, um zu verhindern, dass der Registrierungsprozess auf unbestimmte Zeit andauert.
Ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen gründen, eine d.o.o. eintragen lassen… Ein Gedanke, der für einige zum Ziel wurde, für andere jedoch nur ein Traum blieb. Und während in organisierten Staatssystemen dieses Ziel oder dieser Traum in greifbarer Nähe sein kann – nur einen Klick entfernt –, kann es in FBiH aufgrund gesetzlicher Vorschriften und des Fehlens eines One-Stop-Shop-Systems wie eine unmögliche Mission erscheinen.
Alles beginnt mit der Gründungsakte. Gemäß dem Gesetz über Handelsgesellschaften wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: ZPD) durch einen schriftlichen Vertrag gegründet, der von den Gründern geschlossen wird und dessen Unterschriften gemäß dem Gesetz beglaubigt sind. Wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von nur einem Gründer gegründet wird, ist die Gründungsurkunde der Gründungsbeschluss.
Artikel 306 ZPD verweist auf die Inhalte der Grundakte. Die Gründungsurkunde einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss enthalten: a) Vor- und Nachname sowie Wohn- bzw. Firmenadresse und Sitz des Stifters; b) Firma, Sitz und Tätigkeit des Unternehmens; c) die Höhe des Grundkapitals der Gesellschaft, die Höhe der Geldeinlagen, die Bezeichnung und den Wert der Einlagen in Sachen und Rechte, die Zahl und Höhe der Anteile der Gesellschafter; d) Rechte und Pflichten der Gesellschafter; e) Verfahren für den Fall, dass einer der Gründer seinen Beitrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt oder einer anderen Verpflichtung nicht nachkommt; f) die Höhe der Gründungskosten, d. h. die geschätzte Höhe aller vom Unternehmen gezahlten Kosten; g) Art der Abrechnung der Kosten für die Unternehmensgründung; h) Bestellung von geschäfts- und vertretungsberechtigten Personen und Antrag auf Eintragung der Gründung der Gesellschaft in das Handelsregister; i) Folgen einer gescheiterten Niederlassung; j) eine Sonderregelung, wenn die Gesellschaft für einen bestimmten Zeitraum besteht.
Was genau ist ein Unternehmen? Ein Unternehmen ist der Name, unter dem ein Unternehmen firmiert. Der Name der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Bezeichnung „d.o.o.“ enthalten. . Das Gesetz schreibt verbotene, mögliche und zusätzliche Elemente des Unternehmens vor. Das Gesetz über die Registrierung von Wirtschaftssubjekten sieht vor, dass zwei oder mehr Wirtschaftssubjekte, die die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit ausüben, nicht unter derselben oder einer ähnlichen Firma registriert werden können.
Bevor ein Antrag auf Eintragung in das Register gestellt wird, ermöglicht das Gericht auf Antrag einer Person, die an der Gründung und Eintragung eines Unternehmens interessiert ist, die Ausschließlichkeit des ausgewählten Unternehmens, d. h. des Unternehmens, das das Unternehmen betreibt, zu prüfen beabsichtigt, die Registrierung zu beantragen.
Das Unternehmen darf die Wörter „Bosnien und Herzegowina“ und deren Ableitungen und Abkürzungen sowie den Namen des Kantons, der Stadt und der Gemeinde sowie deren Ableitungen und Abkürzungen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde enthalten. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass das Unternehmen die Worte „Bosnien und Herzegowina“ oder den Namen einer Stadt enthält, es ist jedoch eine vorherige Genehmigung erforderlich.
Möchte der Gründer beispielsweise den Namen „Sarajevo“ im Namen des Unternehmens verwenden, ist es notwendig, sich an die zuständige Stadtverwaltung zu wenden, um eine vorherige Genehmigung einzuholen. Die über den Antrag entscheidende Stadt legt auch die Höhe der für die Namensnutzung zu zahlenden Entschädigung fest.
Die Kanzlei muss in der Amtssprache des Bundes verfasst sein und die Übersetzung in eine Fremdsprache darf nur zusammen mit der Kanzlei in der Amtssprache des Bundes verwendet werden. Das Unternehmen kann Fremdwörter enthalten, die gebräuchlich sind, oder es gibt kein entsprechendes Wort für sie in der Sprache, die in der Föderation offiziell verwendet wird.
Aus alledem kann geschlossen werden, dass der Name des Unternehmens selbst nach den vorgeschriebenen Regeln gewählt bzw. gestaltet werden sollte, um zu verhindern, dass der Registrierungsprozess auf unbestimmte Zeit andauert.

